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Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-225/97 |
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Januar 1999 - C-225/97 (https://dejure.org/1999,19719)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge - Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Telekommunikationssektor
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-225/97
- EuGH, 19.05.1999 - C-225/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 19.09.1996 - C-236/95
Kommission / Griechenland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-225/97
(16) - Siehe Urteil vom 19. September 1996 in der Rechtssache C-236/95 (Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-4459) sowie die unter Randnr. 13 dieses Urteils angeführte Rechtsprechung.(23) - Rechtssache C-236/95 (…a. a. O., Nr. 26 der Schlussanträge).
(25) - Siehe Urteil Kommission/Griechenland (…a. a. O., Randnr. 8).
- EuGH, 23.05.1985 - 29/84
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-225/97
Der Gerichtshof hat unter Randnr. 13 des Urteils an seine ständige Rechtsprechung erinnert, nach der "es ... für die Erfuellung des Erfordernisses der Rechtssicherheit von besonderer Bedeutung [ist], daß die Rechtslage für den einzelnen hinreichend bestimmt und klar ist und ihn in die Lage versetzt, von allen seinen Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen"; siehe Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23), vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7) und vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, 2607, Randnr. 18).(33) - Siehe Urteil Kommission/Deutschland (…a. a. O., Randnr. 24).
- EuGH, 10.04.1984 - 14/83
Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-225/97
2 Z 13/83|Europäisches Patentamt; 07.06.1983; T 14/83">14/83 (Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891) und vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635).
- EuGH, 20.09.1988 - 31/87
Beentjes / Niederlande State
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-225/97
2 Z 13/83|Europäisches Patentamt; 07.06.1983; T 14/83">14/83 (Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891) und vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635). - EuGH, 30.05.1991 - C-59/89
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-225/97
Der Gerichtshof hat unter Randnr. 13 des Urteils an seine ständige Rechtsprechung erinnert, nach der "es ... für die Erfuellung des Erfordernisses der Rechtssicherheit von besonderer Bedeutung [ist], daß die Rechtslage für den einzelnen hinreichend bestimmt und klar ist und ihn in die Lage versetzt, von allen seinen Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen"; siehe Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23), vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7) und vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, 2607, Randnr. 18). - EuGH, 09.04.1987 - 363/85
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-225/97
Der Gerichtshof hat unter Randnr. 13 des Urteils an seine ständige Rechtsprechung erinnert, nach der "es ... für die Erfuellung des Erfordernisses der Rechtssicherheit von besonderer Bedeutung [ist], daß die Rechtslage für den einzelnen hinreichend bestimmt und klar ist und ihn in die Lage versetzt, von allen seinen Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen"; siehe Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23), vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7) und vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, 2607, Randnr. 18).